Steuerresidenz im Vergleich.
183 Tage physische Anwesenheit oder ein Wohnsitz zum 31. Dezember entscheiden über deine Steuerresidenz in Kap Verde - und ein NHR-Regime kann ausländisches Einkommen bis zu 7 Jahre begünstigen. Ein wichtiger Unterschied zu Portugal: Kap Verde hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.
Steuerresidenz auf einen Blick.
- Residenzkriterium
- Mind. 183 Tage physische Anwesenheit ODER Wohnsitz zum 31.12. mit gewöhnlichem Aufenthalt
- Als Resident
- Besteuerung des Welteinkommens
- Als Nicht-Resident
- Besteuerung nur lokaler Einkünfte
- NHR-Sperrfrist
- Keine Steuerresidenz in Kap Verde in den letzten 5 Jahren
- NHR-Antragsfrist
- Elektronisch bis 31. März des Folgejahres
- NHR lokales Einkommen
- 10 % Flat-Rate auf "hochwertige Aktivitäten"
- NHR Auslandseinkommen
- Befreiung möglich (Zinsen, Dividenden, Immobilien)
- DBA mit Deutschland
- Existiert nicht - nur mit Portugal, Macau und Guinea-Bissau
Die 183-Tage-Regel.
Um als Steuerresident in Kap Verde zu gelten, musst du mindestens 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres physisch im Land anwesend sein. Diese Tage müssen laut den geprüften Quellen nicht zusammenhängend sein - die Steuerbehörden summieren die kumulierten Aufenthaltstage über das gesamte Jahr. Als Steuerresident wirst du grundsätzlich mit deinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig; als Nicht-Resident nur mit Einkünften aus kapverdischen Quellen.
Wichtig: Die 183-Tage-Regel ist nicht das einzige Kriterium. Wer weniger als 183 Tage im Land verbringt, aber zum 31. Dezember eines Jahres eine Wohnung oder einen Wohnsitz in Kap Verde unterhält, der auf einen gewöhnlichen Aufenthalt schließen lässt, kann ebenfalls als Steuerresident gelten - unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer. Wer eine Immobilie in Kap Verde besitzt oder dauerhaft anmietet, sollte diesen zweiten Tatbestand nicht übersehen.
Diese Grundregel ähnelt der in Deutschland bekannten 183-Tage-Regel, ist aber eine eigenständige kapverdische Bestimmung, kein Teil eines Doppelbesteuerungsabkommens - dazu gleich mehr.
Das NHR-Regime.
Kap Verde bietet - ähnlich wie Portugal - ein Sonderregime für "Non-Habitual Residents".
Voraussetzung: 5-jährige Sperrfrist
Du darfst in keinem der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung als Steuerresident in Kap Verde geführt worden sein.
Antrag fristgerecht stellen
Der Antrag muss elektronisch bis zum 31. März des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr folgt, in dem du kapverdischer Steuerresident wurdest.
Steuervorteile für 7 Jahre
Die Höhe hängt von der Herkunft des Einkommens ab - nicht pauschal "0 % Steuer":
- Lokales Einkommen, "hochwertige Tätigkeit"
- 10 % Flat-Satz statt progressiver IRPS-Sätze (Beschäftigung & Selbstständigkeit)
- Ausländisches Einkommen (Beispiele: Immobilienerträge, Zinsen, Dividenden)
- Kann unter bestimmten Bedingungen komplett steuerbefreit sein
- Andere Einkommensarten (z. B. Renten, Kapitalgewinne, Freelance-Einkommen aus dem Ausland)
- Nicht einzeln aus Primärquelle bestätigt - individuelle Einordnung nötig
- Geltungsdauer
- 7 aufeinanderfolgende Jahre ab Anerkennung
Diese Aufschlüsselung ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Welche Regel für dein konkretes Einkommen (Gehalt, freiberufliches Einkommen, Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Kapitalgewinne, ausländische Rente) tatsächlich gilt, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor einem Umzug mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater geklärt werden.
Kap Verde, Deutschland & Portugal.
Kap Verde
183-Tage-Regel, NHR-Regime mit 10 % Flat-Rate auf lokales Einkommen aus hochwertigen Tätigkeiten und möglicher Auslandseinkommen-Befreiung für 7 Jahre. Kein DBA mit Deutschland.
Deutschland
Unbeschränkte Steuerpflicht bereits bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt - die deutsche 183-Tage-Regel betrifft primär die Zuordnung von Arbeitslohn in Doppelbesteuerungsfällen, nicht die Ansässigkeit selbst.
Portugal
Eigenes, bekannteres NHR-Regime (in überarbeiteter Form als IFICI fortgeführt) plus ein bestehendes DBA mit Deutschland - dadurch international besser abgesichert als Kap Verde.
Ohne DBA drohen doppelte Steuerlasten
Weil zwischen Kap Verde und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, gibt es keinen vertraglich geregelten Mechanismus, der eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens automatisch vermeidet - anders als z.B. bei einem Umzug nach Portugal. Wer zwischen beiden Ländern wirtschaftlich aktiv ist, sollte diesen Punkt zwingend mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater klären, bevor er sich auf NHR-Vorteile verlässt.
Wichtig zur Einordnung: Fehlendes DBA heißt nicht automatisch "zwingend doppelt voll besteuert". Beide Länder kennen eigene, einseitige (unilaterale) Entlastungsmechanismen - unabhängig vom jeweils anderen Land und unabhängig voneinander zu prüfen:
Kap-Verde-Seite: Laut PwC gibt es eine einseitige Anrechnung ausländischer Steuer für Lohn-, Unternehmens- und Freiberufler-Einkommen aus dem Ausland: Angerechnet wird der jeweils niedrigere Betrag aus tatsächlich gezahlter ausländischer Steuer und der kapverdischen Steuer, die auf dieses Einkommen entfiele. Für andere Einkunftsarten (etwa Kapitalerträge) ist der Anwendungsbereich in den Quellen nicht eindeutig belegt.
Deutschland-Seite: Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibt (das hängt nicht allein von den Tagen in Kap Verde ab, sondern z.B. auch vom Wohnsitz), kann eine im Ausland auf entsprechende Einkünfte gezahlte Steuer unter den Voraussetzungen des § 34c EStG auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen - dieser Paragraf gilt ausdrücklich auch ohne DBA. Alternativ ist auf Antrag ein Abzug der ausländischen Steuer als Werbungskosten/Betriebsausgabe möglich (§ 34c Abs. 2 EStG), wenn das günstiger ist. Voraussetzung ist u.a. Subjektidentität (dieselbe Person, dasselbe Einkommen, derselbe Zeitraum in beiden Ländern besteuert) sowie Begrenzung der Anrechnung der Höhe nach.
Das ersetzt in beiden Fällen kein DBA - es gibt z.B. kein Verständigungsverfahren bei Streitfällen zwischen den Steuerbehörden beider Länder. Die konkrete Belastung hängt stark von Einkunftsart und Einzelfall ab und sollte mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater geprüft werden, der beide Seiten (deutsches und kapverdisches Recht) kennt.
Quellen & Stand dieser Seite
- NHR-Regime (7 Jahre, 10 % Flat-Rate, Fristen): PwC Tax Summaries (taxsummaries.pwc.com/cabo-verde) - PwC ist eine fachlich anerkannte, international tätige Steuerkanzlei und damit eine belastbare Sekundärquelle. Zweite Verifizierungsrunde der PwC-Angaben am 01.10.2026 ohne Abweichung bestätigt. Gesetzesgrundlage ergänzt 19.10.2026: Eine von PwC unabhängige Quelle - eine Masterarbeit des Instituto Politécnico de Lisboa ("Contributo do regime fiscal do residente não habitual para o desenvolvimento económico de Cabo Verde") - bestätigt die kapverdische Rechtsgrundlage konkret: Lei n.º 20/IX/2017 vom 30.12.2017 (Orçamento de Estado 2018), die das CIRPS (Código do IRPS) reformierte und das NHR-Regime eigenständig für Kap Verde einführte - keine Übernahme oder Verwechslung mit dem separaten, 2024 weitgehend abgeschafften portugiesischen NHR-Regime. Den exakten Gesetzestext (Boletim Oficial) konnten wir nicht direkt einsehen, aber zwei unabhängige Quellen stimmen jetzt überein.
- 183-Tage-Regel: pebbles.day, globaltaxconsulting.co.uk (Sekundärquellen).
- Zweites Residenzkriterium (Wohnsitz zum 31.12.): PwC Tax Summaries (taxsummaries.pwc.com/cabo-verde/individual/residence) - Sekundärquelle, direkt per WebFetch gegengeprüft am 15.10.2026. Bisher fehlte dieser alternative Tatbestand auf der Seite, nur die 183-Tage-Regel war genannt.
- Kein DBA mit Deutschland: PwC Tax Summaries ("Cabo Verde - Individual - Foreign tax relief and tax treaties") - Kap Verde hat insgesamt nur drei DBAs: Portugal, Macau und Guinea-Bissau. Verifiziert am 13.10.2026.
- Einseitige Anrechnung ausländischer Steuer (niedrigerer Betrag aus Auslandssteuer vs. kapverdischer Steuer auf dasselbe Einkommen, für Lohn-/Unternehmens-/Freiberufler-Einkommen): dieselbe PwC-Quelle ("Foreign tax relief and tax treaties") - keine explizite gesetzliche Obergrenze dokumentiert, Anwendungsbereich für andere Einkunftsarten (z.B. Kapitalerträge) unklar. Ergänzt am 16.10.2026, da die Seite zuvor nur das fehlende DBA nannte, nicht aber diese nationale Entlastungsmöglichkeit.
- § 34c EStG als deutsche Entlastungsmöglichkeit ohne DBA (ergänzt 18.10.2026): § 34c Abs. 1-3 EStG gilt ausdrücklich auch in Fällen ohne Doppelbesteuerungsabkommen und erlaubt die Anrechnung entsprechender ausländischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer, alternativ (§ 34c Abs. 2) einen Abzug als Werbungskosten/Betriebsausgabe, wenn günstiger. Voraussetzung ist u.a. Subjektidentität zwischen unbeschränkt steuerpflichtiger Person und im Ausland besteuerter Person sowie sachliche/zeitliche Übereinstimmung von Einkommen und Besteuerung - unabhängig bestätigt über Fachquellen zu § 34c EStG (u.a. NWB, IWW, Haufe-Kommentierung).
- Eine abweichende Drittquelle (adamfayed.com, "10 Jahre"/"34 % Standardsatz") wurde bewusst verworfen, da sie der Fachquelle PwC widerspricht.
- Präzisierung 15.10.2026: An zwei Stellen (Kap-Verde-Vergleichskarte, FAQ-Strukturdaten) fehlte bei "10 % Flat-Rate" der Zusatz "auf lokales Einkommen" - dadurch klang es, als gelte der Satz auch für befreites Auslandseinkommen. Ergänzt zur Deckung mit der bereits korrekten Formulierung in Hero-Stat und FAQ-Text.
Fragen zur Steuerresidenz.
Wie wird man Steuerresident in Kap Verde?
Auf zwei alternativen Wegen: entweder durch mindestens 183 Tage physische Anwesenheit im Land innerhalb eines Kalenderjahres (nicht zwingend zusammenhängend), oder durch eine Wohnung/einen Wohnsitz zum 31. Dezember, der auf einen gewöhnlichen Aufenthalt in Kap Verde schließen lässt - auch bei weniger als 183 Anwesenheitstagen.
Was ist das NHR-Regime?
Ein Sonderstatus für Neu-Residenten mit 10 % Flat-Rate auf lokales Einkommen aus hochwertigen Tätigkeiten und möglicher Befreiung von ausländischem Einkommen, gültig für 7 Jahre.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?
Nein. Kap Verde hat insgesamt nur drei Doppelbesteuerungsabkommen - mit Portugal, Macau und Guinea-Bissau.
Wer kann den NHR-Status beantragen?
Wer in keinem der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung kapverdischer Steuerresident war und den Antrag fristgerecht bis 31. März des Folgejahres stellt.
Wird man als Nicht-Resident trotzdem besteuert?
Ja, aber nur mit Einkünften aus kapverdischen Quellen, nicht mit dem Welteinkommen.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerresidenz-Fragen, insbesondere im internationalen Kontext ohne Doppelbesteuerungsabkommen, sind komplex und einzelfallabhängig - lasse deine konkrete Situation von einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater prüfen.
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